Donnerstag, 17. November 2005

5. Markierungstag: 17. November 2005

Artikel 28:
(1) die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechtes auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu errreichen werden sie insbesondere
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Arf fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kinder verfügbar und zugänglich zu machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeit verlassen verringern.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Übereinkommen steht.

(3) Die Vertragsstaaten födern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissen und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwickelungsländer besonders zu berücksichtigen.


Es muss nicht betont werden, dass dieser Artikel für die Zukunft der Kinder besonders wichtig ist.

Nichtnur die PISA-Ergebnisse und der Bericht der Zukunftskommission ergaben, dass Österreichs Bildungswesen in bei der Chancengleichheit noch große Mängel hat. Deshalb wird heute und in den folgen zwei Tage über aktuelle Mängel dazu berichten.

Ein Blick in die Zeitungen dieser Woche liefert dazu viel Anschauungsmaterial:

Erstes Beispiel zum Absatz 2 (Disziplin): die Vorfälle in der Hauptschule Volders.

Die NEUE - Zeitung für Tirol berichtete schon am 13. November 2005:

Skandalöse Zustände in Volderer Schule: Lehrer schlug mehrmals zu
Körperliche Züchtigungen sind in Österrreichs Schulen strengstens verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.

(Jan, Kok) In der Hautpschule Volders musst am vergangenen Dienstag der Schulwart Blut vom Gang vor der Werkhalle wegswischen. Blut, das aus dem Mund und aus der Nase eines 14-Jährigen Schülers (Name der Redaktion bekannt) kam.

Schlag ins Gesicht

Er behauptet, dass ihn dein Lehrer N.N. (Name der Redaktion bekannt) wegen eines Lausbubenstreichs aus dem Werkraum geholt und ihm nach den Worten "Jetzt reicht's!" mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat.......... (im folgenden wird der Vorfall geschildert´).

Kein Einzelfall

Wir blicken zurück: Kadir Özer (13) ging bis vor zwei Wochen in die selbe Hauptschule in Volders und wurde in Deutsch von N.N. unterrichtet. Seine Familie ist inzwischen nach Telfs verzogen und er hat die Schule gewechselt. "Dieser Lehrer hat mich zwei mal brutal geschlagen", sagte er der NEUEN in Anwesenheit seines Vaters Adem. "Einmal holte er mcih aus dem Klassenzimmer und boxte mich in den Bauch, ich weiß gar nicht mehr warum." Bald darauf schlägt N.N. erneut zu und es kommt zu Eklat. "Es war im Frühjahr dieses Jahres, als er mir vor versammelter Klasse eien schallende Ohrfeige mitten auf den Mund verpasste. Ich hatte ihn zuvor zugegebenermaßen beleidigt." Kadir lief daraufhin weinend zu seinem Vater und erzählte ihm alles. "Wir gingen sofort zum Direktor der Schule und es kamzu einem Gespräch zwischen ihm, N. N. meinem Sohn und mir. N.N. habe damals behauptet, Kadir nicht geschlagen zu haben. "Der Direktor meinte, er werde mit N.N. reden und die Sache klären...."
.... Dass das Gespräche zwischen dem Direktor und N.N. nicht ganz gefruchtet haben dürfte zeigt nun der aktuelle Fall....."


Dieser Bericht zeigt dreierlei:

1) Die Berichterstatter nennen einzig und allein den VOLLEN NAMEN eines 13-Jährigen und seines Vaters, die beide aus der Türkei zu stammen scheinen. Die Namen aller anderen Personen sind NICHT genannt. Es ist NICHT üblich, die Namen minderjähriger in Zeitungsberichten voll auszuschreiben. Das ist extrem diskriminierend. wurde hier angenommen, dass diese Menschen über ihre Recht auf Privatsphäre sowieso nicht Bescheid wüssten. Das widerspricht meiner Meinung nach dem Ehrenkodex der Journalisten!

2) Es entsteht der Eindruck, dass es zu Konsequenzen für körperliche Züchtigungen durch Lehrer offensichtlich nur bei deutschsprachigen Schülern kommt. Auch entsteht der Eindruck, dass eine Provokation des Lehrers vor der Eskalation stattgefunden hatte, die ein "hartes Durchgreifen" geradezu herausgeforderte. (Lausbubenstreich, Beleidigung)

3) Ganz offensichtlich hat der KRK-Vertragsstaat Österreich hier unterlassen, dafür zu sorgen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht. Und wie die weiteren Zeitungsberichte in der NEUEN an den folgenden Tagen zeigten, seit Jahrzehnten!
Die Frage nach gezielten Ausländerfeindlichkeiten dieses Lehrers wurde noch nicht einmal gestellt.

Zur Chancengleichheit aller Schüler an Österreichischen Schulen sei die Frage erlaubt, ob über einen längernen Zeitraum andauernde Zustände wie dieser in einem Gymnasium überhaupt denkbar wären????

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