8. Markierungstag, 20. November 2005
Am heutigen Kinderrechte-Tag und zum Abschluss der Markierungen05-Aktionswoche möchte ich auf den systematischen Missachten zweier Artikel aufmerksam machen und damit gleichzeitig ein Aktionsjahr der Cin Ali Lernklub- Bibliothek einleiten:
Artikel 7
(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht eine Staatsbürgerschaft zu erwerben und, soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen auf Grund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher,....
Artikel 8)
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
(2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Verstragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz, mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Jedes Kind hat also ein von den Vertragsstaaten zu schützendes Recht auf einen Namen von Geburt an.
Wie wird mit diesem Recht in Österreichs Schulen umgegangen?
Dazu ein Beispiel aus unserem Projekt:
Im Rahmen des Familien-Lernhilfe-Projektes 2004 betreute ich ein Telfer Mädchen, das ich vom letzten Kindergarten-Quartal bis zum Ende des ersten Schulhalbjahren begleiten durfte. Das Mädchen hatte einen schönen Namen, den seine Eltern mit Bedacht ausgewählt hatten und war sehr stolz, ihn schon vor dem Schuleintritt schreiben zu können. Leider hatte dieser Name einen Buchstaben der im deutschen Alphabet nicht vorkam. Was passierte nun am ersten Schultag?
Das Mädchen wurde mit einem falsch ausgesprochenen und anders geschriebenen Namen konfrontiert. Die nette Lehrerin, hatte einfach den türkischen Buchstaben durch einen anderen ersetzt, und sie, die fortan jeden noch so kleinen Fehler im Heft des Mädchens mit mehr oder weniger grellen Filzstiftstrichen korrigieren durfte, hat einfach die Artikel 7 und 8 der Kinderrechtskonvention verletzt. Daraufhin mit einer kleinen Notiz angesprochen, reagierten die Lehrerin und der Direktor der Schule SEHR ungehalten. Ich sollte meine Adresse bekannt geben, damit man mir einen Brief schreiben könne, meinte die arme Mutter des Kindes. Ich nahm, darauf wie gewünscht, mit dem Direktor telefonisch Kontakt auf, klärte meine Sicht und schickte ihm Unterlagen über unser Projekt. Ich erkundigte mich sowohl in der juristischen Abteilung des Tiroler Landesschulrates als auch bei der Tiroler Kinder- und Jugendanwältin nach der Rechtslage. Die war uns allen bewusst, doch die Verstöße gegen diese zwei Artikel blieben aufrecht. Ich schaute daraufhin die Namen der anderen Projektkinder genau an und fand zu meinem Entsetzen, dass das anscheinend flächendeckend so gehandhabt wurde und es keinerlei Regelung bezüglich der richtigen Schreib- und Ausprechweise nichtdeutscher Namen gab.
Im Rahmen dieser Markierungs-Aktionswoche erinnerte ich mich an die Gespräche mit dem Direktor, der Schulbehörde und der Kinderanwältin und fand, dass der Staat Österreich, der dies KRK ja 1992 ratifiziert hatte, sich damit AUCH verpflichtet hatte, ihm angemessenen Beistand und Schutz, mit dem Mädchen seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Mit der Säumnis in dieser Frage stellt sich der Staat Österreich auf die gleiche Stufe wie der Staat Türkei, die auch über lange Jahrzehnte hinweg den Kindern ihren Minderheiten das recht auf einen eigenen Namen ihres Kulturraumes absprach, wie folgender Auszug aus einem Buch des Schweizer Kurden Yusuf Yeşilöz zeigt, der übrigens ebenfalls ein "Sonderzeichen" in seinem Namen trägt:
http://www.bvoe.at/~cin-ali-lernklub/CA-Bib-Yesiloez-Reise.htm
Menschen, die in unserem Land leben sollten ein Recht auf ihren Namen und somit ihre Identität haben und FREI und selbst entscheiden können, wie ihr Name geschrieben und ausgesprochen wird, auch wenn sich das nicht mit den österreichischen Usancen deckt.
Dass das schon bisher möglich ist, beweisen die zwei Spitzenpolitiker deutlich im Namen ersichtlichem Migrationshintergrund:
Der Bundeschef der Grünen trägt seinen niederländischen Namen Van der Bellen mit demselben Stolz wie der Tiroler Landeshauptmann Van Staa, obwohl die Führung des Prädikates "von" in Österreich nicht mehr erlaubt ist.
Berühmte österreichische Auswanderer entschieden sich nachweislich frei für verschiedene Lösungen:
Auch die Kinder österreichscher Einwanderer sollten sich selbst und frei entscheiden können, ob sie ihren Namen in Schulgebrauch transkribieren oder die Originalschreibweise beibehalten wollen OHNE dass er falsch ausgesprochen wird.
Um auf diese Kinderrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und eine verbindliche Lösung für ALLE Schulen im gesamten Bundesgebiet zu erzielen sollen bis zum nächsten Kinderrechtetag verschiedene Aktionen gesetzt werden, unter anderem die Herausgabe eines dafür sensibilisierenden Kinderbuches. Der Rohtext liegt schon vor:
http://www.bvoe.at/~cin-ali-lernklub/Yildiz.htm
Artikel 7
(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht eine Staatsbürgerschaft zu erwerben und, soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen auf Grund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher,....
Artikel 8)
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
(2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Verstragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz, mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Jedes Kind hat also ein von den Vertragsstaaten zu schützendes Recht auf einen Namen von Geburt an.
Wie wird mit diesem Recht in Österreichs Schulen umgegangen?
Dazu ein Beispiel aus unserem Projekt:
Im Rahmen des Familien-Lernhilfe-Projektes 2004 betreute ich ein Telfer Mädchen, das ich vom letzten Kindergarten-Quartal bis zum Ende des ersten Schulhalbjahren begleiten durfte. Das Mädchen hatte einen schönen Namen, den seine Eltern mit Bedacht ausgewählt hatten und war sehr stolz, ihn schon vor dem Schuleintritt schreiben zu können. Leider hatte dieser Name einen Buchstaben der im deutschen Alphabet nicht vorkam. Was passierte nun am ersten Schultag?
Das Mädchen wurde mit einem falsch ausgesprochenen und anders geschriebenen Namen konfrontiert. Die nette Lehrerin, hatte einfach den türkischen Buchstaben durch einen anderen ersetzt, und sie, die fortan jeden noch so kleinen Fehler im Heft des Mädchens mit mehr oder weniger grellen Filzstiftstrichen korrigieren durfte, hat einfach die Artikel 7 und 8 der Kinderrechtskonvention verletzt. Daraufhin mit einer kleinen Notiz angesprochen, reagierten die Lehrerin und der Direktor der Schule SEHR ungehalten. Ich sollte meine Adresse bekannt geben, damit man mir einen Brief schreiben könne, meinte die arme Mutter des Kindes. Ich nahm, darauf wie gewünscht, mit dem Direktor telefonisch Kontakt auf, klärte meine Sicht und schickte ihm Unterlagen über unser Projekt. Ich erkundigte mich sowohl in der juristischen Abteilung des Tiroler Landesschulrates als auch bei der Tiroler Kinder- und Jugendanwältin nach der Rechtslage. Die war uns allen bewusst, doch die Verstöße gegen diese zwei Artikel blieben aufrecht. Ich schaute daraufhin die Namen der anderen Projektkinder genau an und fand zu meinem Entsetzen, dass das anscheinend flächendeckend so gehandhabt wurde und es keinerlei Regelung bezüglich der richtigen Schreib- und Ausprechweise nichtdeutscher Namen gab.
Im Rahmen dieser Markierungs-Aktionswoche erinnerte ich mich an die Gespräche mit dem Direktor, der Schulbehörde und der Kinderanwältin und fand, dass der Staat Österreich, der dies KRK ja 1992 ratifiziert hatte, sich damit AUCH verpflichtet hatte, ihm angemessenen Beistand und Schutz, mit dem Mädchen seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Mit der Säumnis in dieser Frage stellt sich der Staat Österreich auf die gleiche Stufe wie der Staat Türkei, die auch über lange Jahrzehnte hinweg den Kindern ihren Minderheiten das recht auf einen eigenen Namen ihres Kulturraumes absprach, wie folgender Auszug aus einem Buch des Schweizer Kurden Yusuf Yeşilöz zeigt, der übrigens ebenfalls ein "Sonderzeichen" in seinem Namen trägt:
http://www.bvoe.at/~cin-ali-lernklub/CA-Bib-Yesiloez-Reise.htm
Menschen, die in unserem Land leben sollten ein Recht auf ihren Namen und somit ihre Identität haben und FREI und selbst entscheiden können, wie ihr Name geschrieben und ausgesprochen wird, auch wenn sich das nicht mit den österreichischen Usancen deckt.
Dass das schon bisher möglich ist, beweisen die zwei Spitzenpolitiker deutlich im Namen ersichtlichem Migrationshintergrund:
Der Bundeschef der Grünen trägt seinen niederländischen Namen Van der Bellen mit demselben Stolz wie der Tiroler Landeshauptmann Van Staa, obwohl die Führung des Prädikates "von" in Österreich nicht mehr erlaubt ist.
Berühmte österreichische Auswanderer entschieden sich nachweislich frei für verschiedene Lösungen:
- der amtierende kalifornische Gouvernator trägt stolz seinen weiterhin Deutsch geschriebenen Namen Schwarzenegger, obwohl der Anlaut des Namens in Englisch mit den zwei Buschstaben "sh" und nicht mit den drei Buchstaben "sch" geschriben wird.
- Der berühmt Canadaauswanderer Franz Strohsack entschied sich hingegen für eine Änderung seines Namens in "Frank Stronach". In ihrer Frank Stronach- Biographie schrieb Autorin Helga Peham auf Seite 16:
Auch die Kinder österreichscher Einwanderer sollten sich selbst und frei entscheiden können, ob sie ihren Namen in Schulgebrauch transkribieren oder die Originalschreibweise beibehalten wollen OHNE dass er falsch ausgesprochen wird.
Um auf diese Kinderrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und eine verbindliche Lösung für ALLE Schulen im gesamten Bundesgebiet zu erzielen sollen bis zum nächsten Kinderrechtetag verschiedene Aktionen gesetzt werden, unter anderem die Herausgabe eines dafür sensibilisierenden Kinderbuches. Der Rohtext liegt schon vor:
http://www.bvoe.at/~cin-ali-lernklub/Yildiz.htm
CinAli - 20. Nov, 08:21