Interessante Gespräche....

... gab es gestern und heute:

1) Bezirksgericht Innsbruck: Dr. Berchtold erklärte mir, dass das eine sehr komplexe Materie sei und den Rahmen eines "Amtstages" eine Bezirksgerichtes überschreiten würde.

Empfehlung: zuerst sollte geklärt werden
a) Was gibt es für Gesetzesgrundlagen?
b) Gibt es veröffentlichte Judikatur?
c) Gibt es Literatur?

Am Abend war auf meinem Anrufbeantworter der von der Ministerin versprochene Rückruf.

2) mein Rückruf bei der Abteilung Computer- und Netzwerkkriminalität im Bundeskriminalamt.

Dipl.-Ing. Markus Blank klärte mich foldendermaßen auf:

a) Identitätsklau ist nicht strafbar. Aber es ist eine zivilrechtliche Frage: der mit einer Unterlassungsklage zu begegenen wäre.
Zum Nickname: wäre zu fragen ob es ein Patent gibt... Gute Idee, hab ich auch schon gedacht...
b) ansonsten: Namensrecht im ABGB.... Wie interessant, das passt ja super zum meinem Jahresschwerpunkt, das muss ich weiter hinterfragen....
c) Die Frage ist auch zu klären wieweit strafrechtlich relevante Dinge vorfallen (ich fragte, was wohl sei, wenn der fingierte Poster dine Postet, für die ich strafrechtlich belangt werden könnte...)
Dasselbe gilt dann wohl auch für Verhetzungen und Bedrohungen in Internetforen MIR gegenüber, oder...?

Vorgehen: ich kann mich jedenfalls mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wenden....
Gut, da werde ich mal alles zusammenschreiben.... Daten, Fakten, etc. etc.....

Dann muss ich mich klug machen, wie ich da vorgehen muss. Ich werde mir jedenfalls einen Rechtsanwalt suchen müssen. Da werde ich also die kostenlose Rechtsberatung der Tiroler Rechtsanwaltkammer in Anspruch nehmen. Oder es meldet sich die vom Rechtshilfe-Verein empfohlene Rechtsanwältin, mtider ich ja bereits per Email Kontakt aufgenommen habe......

Ich bin noch gut in der Zeit....

Weiters kam aus dem Innenministerium folgende Email:

Sehr geehrte Frau .....!

Im Auftrag der Frau Bundesminister Liese Prokop bestätige ich dankend den Erhalt
Ihres Schreibens vom 4. Jänner 2006.

Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen an die Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit weitergeleitet und diese gleichzeitig beauftragt wurde,
Sie auf direktem Wege zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Generalmajor Andreas Pilsl

===============================
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Kabinett der Frau Bundesminister
Liese Prokop

Harald Krammer

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