Minarett, eine simple Bauangelegenheit
Unter der Rubrik "Der Adler" schreibt der Jurist Gerd Glantschnig in der Tiroler Tageszeitung regelmäßig Kommentare. Heute, am 18. Oktober 2005, nimmt er auch zum - in den vergangenen Wochen heftig diskutierten - Thema "Telfer Minarett" Stellung. Unter dem Titel
"Minarett, eine simple Bauangelegenheit - In der Tiroler Bauordnung sind Gebetstürme nicht verboten" schreibt er auf Seite 10 folgendes:
"Der Wirbel um das geplante Minarett in Telfs lockt erwartungsgemäß auch die Rattenfänger an. Denn da ist mit scheinheiliger Entrüstung leicht politisches Kleingeld einzuheimsen.
Ja ist denn so etwas im heiligen Land Tirol überhaupt erlaubt?
Zur Aufklärung all jener, die Fremdenhass auf ihre Fahnen geschrieben haben:
"Ja, es ist erlaubt."
Denn in der Tiroler Bauordnung ist kein Passus zu finden, der den Bau eines Minaretts verbietet, wie etwa: "Du sollst keine Gebetstürme bauen."
Es kann übrigens jeder vom Bau Betroffene bei der Bauverhandlung seine Einwände vorbringen. Einwände religiöser Natur haben allerdings bei einer Bauverhandlung nichts zu suchen. Wer glaubt, dass die Behörden ein derartiges Bauwerk verbieten könne, lebt im falschen Staat. Denn in unserer Verfassung ist die Religionsfreiheit fix verankert. Dazu kommt noch, dass der Isalm seit 100 Jahren in Österreich eine anerkannte Glaubensgemeinschaft ist.
Wir sprechen nämlich von österreichischen Staatsbürgern türkischer Abstammung. Und diese Staatsbürger fordern nichts anderes, als hierzulande jeder Katholik, jeder Protestant und auch jeder Jude verlangen kann, nämlich seine Religion auszuüben. Und dies nicht in aller Heimlichkeit zuhause sondern in aller Öffentlichkeit.
Und der Staat ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass verfassungsgesetzlich garantierte Rechte nicht verletzt werden. Eine Behörde, die ein Minarett oder eine Moschee verbietet, läuft Gefahr wegen Amtsmissbrauchs belangt zu werden. Also zurück auf den Boder der Tatsachen:
Das Minarett von Telfs ist eine simple Bauangelegenheit."
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Die Hervorhebungen sind vom mir.
"Minarett, eine simple Bauangelegenheit - In der Tiroler Bauordnung sind Gebetstürme nicht verboten" schreibt er auf Seite 10 folgendes:
"Der Wirbel um das geplante Minarett in Telfs lockt erwartungsgemäß auch die Rattenfänger an. Denn da ist mit scheinheiliger Entrüstung leicht politisches Kleingeld einzuheimsen.
Ja ist denn so etwas im heiligen Land Tirol überhaupt erlaubt?
Zur Aufklärung all jener, die Fremdenhass auf ihre Fahnen geschrieben haben:
"Ja, es ist erlaubt."
Denn in der Tiroler Bauordnung ist kein Passus zu finden, der den Bau eines Minaretts verbietet, wie etwa: "Du sollst keine Gebetstürme bauen."
Es kann übrigens jeder vom Bau Betroffene bei der Bauverhandlung seine Einwände vorbringen. Einwände religiöser Natur haben allerdings bei einer Bauverhandlung nichts zu suchen. Wer glaubt, dass die Behörden ein derartiges Bauwerk verbieten könne, lebt im falschen Staat. Denn in unserer Verfassung ist die Religionsfreiheit fix verankert. Dazu kommt noch, dass der Isalm seit 100 Jahren in Österreich eine anerkannte Glaubensgemeinschaft ist.
Wir sprechen nämlich von österreichischen Staatsbürgern türkischer Abstammung. Und diese Staatsbürger fordern nichts anderes, als hierzulande jeder Katholik, jeder Protestant und auch jeder Jude verlangen kann, nämlich seine Religion auszuüben. Und dies nicht in aller Heimlichkeit zuhause sondern in aller Öffentlichkeit.
Und der Staat ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass verfassungsgesetzlich garantierte Rechte nicht verletzt werden. Eine Behörde, die ein Minarett oder eine Moschee verbietet, läuft Gefahr wegen Amtsmissbrauchs belangt zu werden. Also zurück auf den Boder der Tatsachen:
Das Minarett von Telfs ist eine simple Bauangelegenheit."
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Die Hervorhebungen sind vom mir.
CinAli - 18. Okt, 08:40
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