Kinderrechte

Samstag, 10. Dezember 2005

Internationaler Menschenrechtstag - 10. Dezember!

Heute ist der

10. Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, setzte einen Meilenstein in der Entwicklung der Menschenrechte. Erstmals übernahm die Staatengemeinschaft den Auftrag zum internationalen Menschenrechtsschutz. Der 10. Dezember ist 1950 von der UN-Generalversammlung zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt worden.

In Österreich gehen mit dem heutigen Tag auch die Menschenrechtstage 2005 zuende.

Die Menschenrechtstage 2005 (vom 20. November bis zum 10. Dezember 2005) geben Impulse für die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen Themen und mit der Menschenrechtsbildung.


Quelle:
http://www.schule.at/index.php?url=themen&top_id=1630

Heute wurde auch die Online-Version des Menschenrechtekompass freigeschaltet.

http://www.kompass.humanrights.ch/cms/front_content.php

Schön, dass in Österreich so viel für Kinder- und Menschenrechte getan wird. Allerdings hinkt die Theorie der Praxis leider noch erheblich nach.

Betrachten wir z.B. diesen Absatz der Kompass-Homepage:

Diskriminierung von Personen oder Gruppen aufgrund ihrer [b]Religion, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Abstammung, Nationalität oder sexuellen Orientierung[/b] ist innerhalb Europas durch zahlreiche internationale Menschenrechtsinstrumente verboten und soll durch Gesetzgebungen in den einzelnen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Dennoch werden Minderheiten unentwegt diskriminiert, egal ob es sich um nationale, religiöse, kulturelle, ethnische oder soziale Minderheiten handelt.

Als Beispiel dafür, dass solche frommen Vorsätze in Österreich wenig Einfluss haben, seien folgende Kopien-Sammlungen von Diskriminierungsverstößen in nur drei verschieden Themenforen der Online-Community von www.news.at gezeigt:

http://213.164.26.196/nw1/dyn/100/foren/Foren/Forum110/HTML/004863.html

http://213.164.26.196/nw1/dyn/100/foren/Foren/Forum110/HTML/004668.html

http://213.164.26.196/nw1/dyn/100/foren/Foren/Forum110/HTML/004728.html

http://213.164.26.196/nw1/dyn/100/foren/Foren/Forum110/HTML/004722.html

Sonntag, 20. November 2005

8. Markierungstag, 20. November 2005

Am heutigen Kinderrechte-Tag und zum Abschluss der Markierungen05-Aktionswoche möchte ich auf den systematischen Missachten zweier Artikel aufmerksam machen und damit gleichzeitig ein Aktionsjahr der Cin Ali Lernklub- Bibliothek einleiten:

Artikel 7
(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht eine Staatsbürgerschaft zu erwerben und, soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen auf Grund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher,....

Artikel 8)
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.

(2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Verstragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz, mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.


Jedes Kind hat also ein von den Vertragsstaaten zu schützendes Recht auf einen Namen von Geburt an.

Wie wird mit diesem Recht in Österreichs Schulen umgegangen?

Dazu ein Beispiel aus unserem Projekt:

Im Rahmen des Familien-Lernhilfe-Projektes 2004 betreute ich ein Telfer Mädchen, das ich vom letzten Kindergarten-Quartal bis zum Ende des ersten Schulhalbjahren begleiten durfte. Das Mädchen hatte einen schönen Namen, den seine Eltern mit Bedacht ausgewählt hatten und war sehr stolz, ihn schon vor dem Schuleintritt schreiben zu können. Leider hatte dieser Name einen Buchstaben der im deutschen Alphabet nicht vorkam. Was passierte nun am ersten Schultag?
Das Mädchen wurde mit einem falsch ausgesprochenen und anders geschriebenen Namen konfrontiert. Die nette Lehrerin, hatte einfach den türkischen Buchstaben durch einen anderen ersetzt, und sie, die fortan jeden noch so kleinen Fehler im Heft des Mädchens mit mehr oder weniger grellen Filzstiftstrichen korrigieren durfte, hat einfach die Artikel 7 und 8 der Kinderrechtskonvention verletzt. Daraufhin mit einer kleinen Notiz angesprochen, reagierten die Lehrerin und der Direktor der Schule SEHR ungehalten. Ich sollte meine Adresse bekannt geben, damit man mir einen Brief schreiben könne, meinte die arme Mutter des Kindes. Ich nahm, darauf wie gewünscht, mit dem Direktor telefonisch Kontakt auf, klärte meine Sicht und schickte ihm Unterlagen über unser Projekt. Ich erkundigte mich sowohl in der juristischen Abteilung des Tiroler Landesschulrates als auch bei der Tiroler Kinder- und Jugendanwältin nach der Rechtslage. Die war uns allen bewusst, doch die Verstöße gegen diese zwei Artikel blieben aufrecht. Ich schaute daraufhin die Namen der anderen Projektkinder genau an und fand zu meinem Entsetzen, dass das anscheinend flächendeckend so gehandhabt wurde und es keinerlei Regelung bezüglich der richtigen Schreib- und Ausprechweise nichtdeutscher Namen gab.

Im Rahmen dieser Markierungs-Aktionswoche erinnerte ich mich an die Gespräche mit dem Direktor, der Schulbehörde und der Kinderanwältin und fand, dass der Staat Österreich, der dies KRK ja 1992 ratifiziert hatte, sich damit AUCH verpflichtet hatte, ihm angemessenen Beistand und Schutz, mit dem Mädchen seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Mit der Säumnis in dieser Frage stellt sich der Staat Österreich auf die gleiche Stufe wie der Staat Türkei, die auch über lange Jahrzehnte hinweg den Kindern ihren Minderheiten das recht auf einen eigenen Namen ihres Kulturraumes absprach, wie folgender Auszug aus einem Buch des Schweizer Kurden Yusuf Yeşilöz zeigt, der übrigens ebenfalls ein "Sonderzeichen" in seinem Namen trägt:

http://www.bvoe.at/~cin-ali-lernklub/CA-Bib-Yesiloez-Reise.htm

Menschen, die in unserem Land leben sollten ein Recht auf ihren Namen und somit ihre Identität haben und FREI und selbst entscheiden können, wie ihr Name geschrieben und ausgesprochen wird, auch wenn sich das nicht mit den österreichischen Usancen deckt.

Dass das schon bisher möglich ist, beweisen die zwei Spitzenpolitiker deutlich im Namen ersichtlichem Migrationshintergrund:

Der Bundeschef der Grünen trägt seinen niederländischen Namen Van der Bellen mit demselben Stolz wie der Tiroler Landeshauptmann Van Staa, obwohl die Führung des Prädikates "von" in Österreich nicht mehr erlaubt ist.

Berühmte österreichische Auswanderer entschieden sich nachweislich frei für verschiedene Lösungen:
  • der amtierende kalifornische Gouvernator trägt stolz seinen weiterhin Deutsch geschriebenen Namen Schwarzenegger, obwohl der Anlaut des Namens in Englisch mit den zwei Buschstaben "sh" und nicht mit den drei Buchstaben "sch" geschriben wird.
  • Der berühmt Canadaauswanderer Franz Strohsack entschied sich hingegen für eine Änderung seines Namens in "Frank Stronach". In ihrer Frank Stronach- Biographie schrieb Autorin Helga Peham auf Seite 16:
Um den englischsprachigen Mitmenschen in seiner neuen Heimat die Aussprache seines Namens zu erleichtern, änderte er diesen in Frank Stronach.

Auch die Kinder österreichscher Einwanderer sollten sich selbst und frei entscheiden können, ob sie ihren Namen in Schulgebrauch transkribieren oder die Originalschreibweise beibehalten wollen OHNE dass er falsch ausgesprochen wird.

Um auf diese Kinderrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und eine verbindliche Lösung für ALLE Schulen im gesamten Bundesgebiet zu erzielen sollen bis zum nächsten Kinderrechtetag verschiedene Aktionen gesetzt werden, unter anderem die Herausgabe eines dafür sensibilisierenden Kinderbuches. Der Rohtext liegt schon vor:

http://www.bvoe.at/~cin-ali-lernklub/Yildiz.htm

Samstag, 19. November 2005

7. Markierungstag: 19. November 2005

Heute sollen mehrere Artikel zusammen vorgestellt werden, die vor allem die Meinungsbildung und -freiheit betreffen:

Artikel 12:
(1) Die vertragstaaten sichern dem Kind das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegeheiten frei zu äußern....
Artikel 13:
(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerde oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Artikel 15:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.
Artikel 16:
(1) Kein Kind darf wiellkürlichen oder rechtswidrigen eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrige Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
Artikel 17:
(1) Die Vertragsstatten erkenne die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen....
Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten
a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind....
b) die Internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch und bei der Verbreitung dieser Infromationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kulturleller Quellen fördern;
c) die Herstellung und Verbreiung von Kinderbüchern fördern;
d) die Masstenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen....


Bei dem Blick in zwei Tiroler Zeitungen der vergangenen Woche fiel auf, dass die Österreichischen Kinder und Jugendlichen diese Rechte derzeit vor allem dazu gebrauchen, um ihr Recht auf chancengleichheit auf Bildung einzufordern. Ein weiteres Indiz dafür, dass es mit ebendieser Chancengleichheit NICHT gut bestellt ist:

Tiroler Tageszeitung, 18. November 2005:

Revolte aus dem Geiwi-Turm
Die Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) demonstriete Donnersagvormittag gegen die Uni-Politik...
....Die Demo soll ein Zeichen setzen gegen den Bildungsabbau, gegen die Politik des Rektors, ...[Entwicklungsplan mit Streichung oder Kürzung ganzer Studienrichtungen, Zugangsbeschränkungen; Anm. M.H.]
Gegen 11 rollte der Pritschenwagen los, rund 1000 Schüler und Studenten folgen ihm. ... Der Catellverband und die ÖVP-nahe Schülerunion, beide ÖVP-nahe, distanzierten sichvon der Demo...

Transparent-Texte:
Bildungsbarrieren Druchbrechen
Bildung fürs Volk
Breitbandunis statt Schmalspur...


http://www.tirol.com/politik/innsbruck/24065/index.do


NEUE-Zeitung für Tirol, 18. November 2005

Studenten drohen mit Krawallen
Etwa 1000 Menschen nahmen an der Studenten-Demo in Innsbruck teil. Das Transparent "Bildung für alle sonst gibt's Kravalle" sorgte für Kopfschütteln. Passanten fragten: "Wollen Studenten Zustände wie in Paris?"


Tiroler Tageszeitung, 19. November 2005, Samstag:

In Innsbruck auf einen Professor 126 Studenten

... Die Tiroler Universitäten sind jedenfalls im Mittelfeld, ...
In Wien gingen gestern übrigens wie in Innsbruck Studenten, Schüler und Lehrlinge auf die Straße, um gegen die Bildungsmisere zu demonstrieren. Nur rund 1000 Jugendlicheprotestierten, es dominierten die Fahnen von Sozialistischer Jugend (SJ) und der SP-nahen Aktion kritischer Schülerinnen (AKS)....


http://www.tirol.com/politik/innsbruck/24194/index.do

Dabei wird klar ersichtlich, dass es die Kinder und Jugendlichen der Oppositionsparteien sind, die sich mit ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit gegen die elitäre Bildungspolitik der Studiengebühren, Stunden-, Lehrer und Studienkürzungen aber auch gegen die Abschaffung des freien UNI-Zugangs und BESONDERS in Innsbruck offensichtlich auch gegen die 42 Prozent bundesdeutscher Medizinstudenten, die die Österreichischen Erstsemestrigen gnadenlos aus dem Medizinstudium verdrängten, aussprachen.

Freitag, 18. November 2005

6. Markierungstag: 18. November 2005

Artikel 28 (1)
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kinder verfügbar und zugänglich zu machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeit verlassen verringern.


Heute ein POSITIVES Beispiel für die Chancenerhöhung im Bildungsbereich, das allerdings vorwiegend vorherige Missachtungen der gleichen Bidlugnschancen kompensieren soll:

Zwei Zeitungsmeldungen, die auf die ungleichen Zugangschancen zu Bildung und Ausbildung der Tiroler Jugendlichen mit Migrationshintergrund hinweisen:

NEUE -Zeitung für Tirol, 16. November 2005, Seite 6/7:

Her mit den Jobs für junge Zuwanderer!

Zugewanderte Jugendliche haben's schwer, bei uns Arbeit zu bekommen. Nun soll ihnen ein Tiroler Projekt helfen Fuß zu fassen....

Migranten:
In Tirol leben derzeit 69.000 gemeldete Ausländer. Das ist ein Zehntel der Tiroler Bevölkerung. Der Hauptteil davon sind Türkeun (rund 13.176) und Personen aus Ex-jugoslawien ((12.665) bzw. aus der erweiterten EU (27.844)
12,5% der jugendlichen Migranten sind arbeitslos, jedoch "nur" 7.2 % der jungen Tiroler. Nur die Hälfte der ausländischen Jugendlichen hat einen Hauptschulabschluss.
Das Projekt "Join In" soll die Integration zugewanderter Jugendlicher am Tiroler Arbeitmarkt verbessern. Weiter Infos im Netz unter www.join-in.at.....


In der Tiroler Tageszeitung vom 16. November 2005 gibt es dazu ebenfalls einen Artikel:

Mehr Chancen für Migranten
Junge Zuwanderer sind am Arbeitsmarkt von Chancengleichheit weit entfernt. Das Tiroler Projekt "Join in" will sie jetzt gezielt fördern....

Bildung/Job
Junge aus Zuwandererfamilien sind bei Bildung udn Arbeit öfter benachteiligt.
50 Prozent der Migranten haben nur eine Pflichtschulabschluss, - doppelt so viele wie Einheimische. Nur 29 Prozent absolvieren eien Lehre (Österreicher: 41 Prozent)
Join in will sie durch Beratungen, Schulungen und Netzwerke stärken. Kontakt: Maximilianstraße 9, Tel 0512/575523.


Diese zwei Artikel belegen, dass die Chancengleichheit Im österreichischen Bildungsystem für die Zugewanderten Kinder NICHT gegeben ist. Die Schulpflicht erzwingt zwar den Schulbesuch, in den Schulen selbst werden die kinder jedoch nicht annähernd ausreichend gefördert. Sie werden vielfach unterrichtet und beurteilt als wären sie deutsche Muttersprachler, ihre muttersprachlichen Kapazitäten werden durch fehlende Förderung eingeschränkt, und sie erhalten oft keinen zusätzlichen Deutschunterricht, der die Tatsache berücksichtigt, dass sie diese Sprache ja zumindest in den ersten sechs Jahren im österreichischen Bildungssystem als Fremdsprache erlernen müssen.
Eine weitere Diskriminierung reslutiert aus fremdenfeindlichen Lehrpersonen und Mitschüler. Im Zuge unseres Projektes bin ich regelmäßig mit Berichten von Teenagern konfrontiert, die haarsträubende Dinge erzählen, die offensichtlich an der Tagesordnung sind. Besonders in den dritten Leistungsgruppen, in denen manche ausländische Schüler GEGEN ihren Willen festgehalten werden. Das ist strukturelle Diskriminierung, die die Zukunftschancen der Jugendlichen beschneidet, wie ein weiterer Artikel in der Tiroler Tageszeitung vom 27. September 2005 belegt, siehe:

http://cinalilernklub.twoday.net/topics/Leistungsgruppen/

So toll es ist, dass es nun das EU-Projekt "Join In" gibt, so traurig ist es zugleich, dass es überhaupt notwendig ist?????

http://www.join-in.at/

Donnerstag, 17. November 2005

5. Markierungstag: 17. November 2005

Artikel 28:
(1) die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechtes auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu errreichen werden sie insbesondere
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Arf fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kinder verfügbar und zugänglich zu machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeit verlassen verringern.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Übereinkommen steht.

(3) Die Vertragsstaaten födern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissen und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwickelungsländer besonders zu berücksichtigen.


Es muss nicht betont werden, dass dieser Artikel für die Zukunft der Kinder besonders wichtig ist.

Nichtnur die PISA-Ergebnisse und der Bericht der Zukunftskommission ergaben, dass Österreichs Bildungswesen in bei der Chancengleichheit noch große Mängel hat. Deshalb wird heute und in den folgen zwei Tage über aktuelle Mängel dazu berichten.

Ein Blick in die Zeitungen dieser Woche liefert dazu viel Anschauungsmaterial:

Erstes Beispiel zum Absatz 2 (Disziplin): die Vorfälle in der Hauptschule Volders.

Die NEUE - Zeitung für Tirol berichtete schon am 13. November 2005:

Skandalöse Zustände in Volderer Schule: Lehrer schlug mehrmals zu
Körperliche Züchtigungen sind in Österrreichs Schulen strengstens verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.

(Jan, Kok) In der Hautpschule Volders musst am vergangenen Dienstag der Schulwart Blut vom Gang vor der Werkhalle wegswischen. Blut, das aus dem Mund und aus der Nase eines 14-Jährigen Schülers (Name der Redaktion bekannt) kam.

Schlag ins Gesicht

Er behauptet, dass ihn dein Lehrer N.N. (Name der Redaktion bekannt) wegen eines Lausbubenstreichs aus dem Werkraum geholt und ihm nach den Worten "Jetzt reicht's!" mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat.......... (im folgenden wird der Vorfall geschildert´).

Kein Einzelfall

Wir blicken zurück: Kadir Özer (13) ging bis vor zwei Wochen in die selbe Hauptschule in Volders und wurde in Deutsch von N.N. unterrichtet. Seine Familie ist inzwischen nach Telfs verzogen und er hat die Schule gewechselt. "Dieser Lehrer hat mich zwei mal brutal geschlagen", sagte er der NEUEN in Anwesenheit seines Vaters Adem. "Einmal holte er mcih aus dem Klassenzimmer und boxte mich in den Bauch, ich weiß gar nicht mehr warum." Bald darauf schlägt N.N. erneut zu und es kommt zu Eklat. "Es war im Frühjahr dieses Jahres, als er mir vor versammelter Klasse eien schallende Ohrfeige mitten auf den Mund verpasste. Ich hatte ihn zuvor zugegebenermaßen beleidigt." Kadir lief daraufhin weinend zu seinem Vater und erzählte ihm alles. "Wir gingen sofort zum Direktor der Schule und es kamzu einem Gespräch zwischen ihm, N. N. meinem Sohn und mir. N.N. habe damals behauptet, Kadir nicht geschlagen zu haben. "Der Direktor meinte, er werde mit N.N. reden und die Sache klären...."
.... Dass das Gespräche zwischen dem Direktor und N.N. nicht ganz gefruchtet haben dürfte zeigt nun der aktuelle Fall....."


Dieser Bericht zeigt dreierlei:

1) Die Berichterstatter nennen einzig und allein den VOLLEN NAMEN eines 13-Jährigen und seines Vaters, die beide aus der Türkei zu stammen scheinen. Die Namen aller anderen Personen sind NICHT genannt. Es ist NICHT üblich, die Namen minderjähriger in Zeitungsberichten voll auszuschreiben. Das ist extrem diskriminierend. wurde hier angenommen, dass diese Menschen über ihre Recht auf Privatsphäre sowieso nicht Bescheid wüssten. Das widerspricht meiner Meinung nach dem Ehrenkodex der Journalisten!

2) Es entsteht der Eindruck, dass es zu Konsequenzen für körperliche Züchtigungen durch Lehrer offensichtlich nur bei deutschsprachigen Schülern kommt. Auch entsteht der Eindruck, dass eine Provokation des Lehrers vor der Eskalation stattgefunden hatte, die ein "hartes Durchgreifen" geradezu herausgeforderte. (Lausbubenstreich, Beleidigung)

3) Ganz offensichtlich hat der KRK-Vertragsstaat Österreich hier unterlassen, dafür zu sorgen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht. Und wie die weiteren Zeitungsberichte in der NEUEN an den folgenden Tagen zeigten, seit Jahrzehnten!
Die Frage nach gezielten Ausländerfeindlichkeiten dieses Lehrers wurde noch nicht einmal gestellt.

Zur Chancengleichheit aller Schüler an Österreichischen Schulen sei die Frage erlaubt, ob über einen längernen Zeitraum andauernde Zustände wie dieser in einem Gymnasium überhaupt denkbar wären????

Mittwoch, 16. November 2005

4. Markierungstag: 16. November 2005

Artikel 30
In Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden, in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe

* seine eigene Kultur zu pflegen
,
* sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben
* oder seine eigene Sprache zu verwenden.


Dieser Artikel der KRK hat es in sich.
Es geht hier um Minderheiten ODER Ureinwohner. Das heißt, sowohl
  • autochthone, das sind eingeborene, als auch
  • allochthone , das sind anderwo geborene und hierher migrierte
Bevölkerungsgruppen sind berechtigt ihre Kultur, Religion und Sprache in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe zu pflegen.

Dieser Artikel verbietet es also, z.B. in Kindergärten, Schulen und Betrieben, oder auf Schulhöfen,Spielplätzen, Sportanlagen oder öffentlichen Plätzen Minderheitenangehörigen, etwa türkischsprachigene Kindern, Jugendlichen der Erwachsenen die Benutzung ihrer Muttersprache untereinander zu verbieten, auch wenn sie nicht Amtssprache ist.

Gegen diesen Artikel wird in Österreich vielfach verstoßen. So wurde meiner Erinnerung nach z.B. einmal laut Pressemeldung gefordert, dass auf einem Fußballplatz im Bezirk Reutte nicht Türkisch gesprochen werden dürfe. In früherer Zeit (und leider manchmal auch noch jetzt) war es auch üblich, dass Lehrerpersonen und Kindergärntnerinnen türkischsprachigen Kindern der Gebrauch des Türkischen untereinander zu untersagen. Mir ist sogar ein Fall bekannt, in dem noch im Vorjahr ein türkischsprachiges Mädchen mit guten Deutschkenntnissen einer noch deutschunkundigen Seiteneinsteigerin im Unterricht NICHT auf Türkisch helfen durfte.

Gerade in letzter Zeit hat sich aber (unter dem Druck der PISA-Ergebnisse!!!) in dieser Hinsicht einiges zum Guten gewendet, da es wissenschaftlich unumstritte ist, dass nur eine voll entwickelte Muttersprache eine gute Basis für jeden weiteren Spracherwerb ist. Deshalb gibt es seit einigen Jahren auch in Tirol intensive Bemühungen, z.B. den Kindergarteneintritt nichtdeutschkundiger Einwandererkinder mit zweisprachigen Kindergartenhelferinnen oder überhaupt mit Sprachstartgruppen und muttersprachlicher Förderung zu erleichtern.

Solche Sprachstartgruppen gibt es heuer z.B. in auch Jenbach und Telfs (dort bereits zum zweiten Mal). Deutschförderung, extra Stundenweise am Nachmittag oder immer öfter auch integriert in die Vormittags-Kindergartenstunden sowie muttersprachliche Einstiegshilfen mit speziellen - besonders gut angenommenen Elternabenden mit türkischen PädagogInnen erwiesen sich als große Hilfe - UND, was dem Pauschal-Vorurteil des "Integrationsunwillens" total widerspricht, von den Müttern SEHR gut aufgenommen.

In einem Erfahrungsaustausch-Treffen der Kindergärtnerinnen am 2. November 2005 konnte einige Pädagoginnen berichten, dass die Eltern auch Materialien, die sie den Kinder zum Deutschüben nachhause mitgäben sehr ernst nähmen. Und besonders dort, wo die Kindergärten dieses Angebot mit den ersten Klassen der angeschlossenen Volksschule verbinden, zeigen die Mütter ein hohes Interesse an Deutschkursen für Frauen.

Die "Multikulti"-Kindergärtnerinnen leisten mit ihren oft von SEHR viel persönlichem Engagement getragenen ZUSATZ-Aufwendungen einen ENORMEN Beitrag zur Integration. Das sollte auch einmal erwähnt werden".

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Zeitungsartikel der heutigen NEUEN Zeitung für Tirol, S. 9:

"Wir lassen uns Deutsch nicht länger verbieten"

Bei unseren Südtiroler Nachbarn gibt es derbe Versändigungsschwierigkeiten. So mancher will nicht von seiner Muttersprache lassen.
....."Er schrie mich auf intelienisch an, dass man in Italien italienisch spricht." erinnert sich Sven Knoll."

Er war bei einer Ausweiskontrolle so derb von einem Polizisten zum Italienischsprechen aufgefordert worden, obwohl in der Region Südtirol/Trentino ein Gesetzesdekret regelt, dass auch Politzeibeamte Deutsch sprechen können müssen.

Solche Einschüchterungs-Situtaionen seien nicht selten, sodass sich Sven Knoll , Jugendkoordinator der Union für Südtirol, und die Landtagsabgeordnete Eva Klotz für die Erhaltung der Autonomie Südtirols einsetzen wollen:

"Wir haben eine Gelbe-Karten-Aktion gestartet. 5000 Stücke werden mit der Aufschrift 'Meine Muttersprache ist Deutsch. Ich mache von meinen Recht, Deutsch zu sprechen Gebrauch!" gedruckt."

Schön dass sich junge Menschen für ihr Recht auf Muttersprache so einsetzen, obwohl Sie die bitteren Erfahrungen ihrer Großeltern nicht machen mussten. So schrieb etwa am im August 2005 ein Leserbriefschreiber amens Prof. Dr. Günther Andergassen, Innsbruck/Bozen:

"Unsere Sprache war verpönt.....
... bezogen auf die faschistische Unterdückungspolitik zwischen den beiden Weltkriegen, da man uns Südtirolern Sprache und Kultur mit Gewalt nehmen wollte und Deutsch verpönt war. Wir konnten unsere Sprache nur in Katakombenschulen erlernen und durften weder in Ämtern noch in der Öffentlichkeit Deutsch sprechen."

Dienstag, 15. November 2005

3. Markierungstag, 15. November 2005

Artikel 14:
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflihten der Eltern und gegengenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zu Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte - und freiheiten anderer erforderlich sind.


Ein brandaktuelles Beispiel:

Der Telfer Minarettstreit zeigt, dass Bürgermeister Opperer sich in vorbildlicher Weise FÜR die einhaltung dieses Artikels 14 der Kinderrechte-Konvention einsetzte:

So steht heute in der der Tiroler Tageszeitung auf Seite 11 unter dem Titel:

Grünes Licht fürs Minarett

Dass er [Bürgermeister Opperer] keinen Unterschied zwischen den Gemeindebürgern mache - egal welcher Herkunft, nachdem er von einem der Sprecher der Gegner des Minarett-Baus, Norbert Walser, mit dem Vorwurf bedacht wurde: "Mir scheint der Bürgermeister ist mehr Wegbereiter der islamischen Geligionsgemeinschaft als Anwalt aller Bürger."


Dass schon kleine Kinder das echte Bedürfnis haben, ihre Religion zu bekunden zeigt diese Zeichnung, die im Rahmen der deutsch-türkischen Märchenstunden in der Bibliothek Mötz entstanden ist. Dabei wurde am 7. November 2003, also genau vor zwei Jahren das Büchlein "Die Reisemaus in der Türkei" in der Auftaktveranstaltung gemeinsame gelesen. Das gerade der Ramadan begonnen hatte, zeichneten in der anschließenden aufarbeitungsphase der Lesung der überwiegende Teil der Kinder eine Moschee wie die abgebildete. Alle teilnehmenden Kinder waren aus Mötz und im Kindergarten und Volksschulalter. Die islamischen Familien von Mötz sind Angehörige der Telfer Moscheen.

http://www.bvoe.at/~cin-ali-lernklub/CA-Markierungen05-Minarett.htm

Montag, 14. November 2005

2. Markierungstag, 14. November 2005: Artikel 2

Artikel 2:
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Recht und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind unanbhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion der politischen onder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.


Dieser Diskriminierungsschutz und Bestrafungsschutz von Kindern wird gerade an Schulen und in Medien aber auch von Politikern oft mit Füßen getreten.

Zwei Beispiele:

Im Rahmen eines offiziellen Integrationstreffens in einer Tiroler Bezirkshauptstadt wird ein Schuldirektor und Stadtpolitiker gefragt, welche Schülergruppe bei der schulischen Integration am meisten Probleme verursache. Er antwortete, dass dies "NUR die Türken" seien. Hier wurde von offizieller stadtpolitischer und bildungspolitischer Seite ein Pauschalurteil über alle Kinder an dieser Schule, deren Eltern in der Türkei geboren wurden ausgesprochen. Kinder wurden somit verbal für den Geburtsort ihrer Eltern abgestraft.

In der selben Bezirkshauptstadt lehnt das mit öffentlichen Geldern geförderte örtlichen Familien-Kompetenz-Zentrum kategorisch ab, überaus notwendige Angebote für türkischstämmige Eltern ins Programm aufzunehmen, "da wir zuerst unsere eigenen Familien" ansprechen wollen. Argument: wenn die "türkischen" dorthin kämen , dann würden die "einheimischen" Familien fern bleiben. Dieser Grundsatz wurde ebenfalls im Rahmen einer offiziellen Integrationsveranstaltung von der daraufhin angesprochenen Integrationskoordinatorin in Anwesenheit der offiziellen Vertreter des Integrationsleitbild-Erstellungsteams bestätigt. Damit wurden wieder Kleinkinder von Eltern die in der Türkei geboren wurden massiv diskriminiert - pikanterweise von einer offiziellen Integrationspolitikerin.

Wo sind die geeigneten Maßnahmen der Republik, die diese Kinder vor Diskriminierung und verbaler Abstrafung wegen der Herkunft ihrer Eltern schützen?????

Sonntag, 13. November 2005

1. Markierungstag: 13. November 2005

Warum diese Aktions der Cin Ali Lernklub - Bibliothek:

Im Jahr 1989 (am 20. Novmeber) wurde die Kinderrechts-Konvention durch die Vereinten Nationen einstimmig beschlossen und 1992 wurde sie von Österreich ratifiziert. Für Österreich ist sie am 5. September 1992 in Kraft getreten. Nach der Konvention werden als "Kinder" alle Menschen bis 18 Jahre bezeichnet.

Wie sieht die Realität heute für in Österreich lebende Kinder aus?

Jeden Tag soll nun ein Artikel vorgestellt werden, und aktuelle Beispiele von seiner Verletzung sollen zeigen, dass in Österreich derzeit noch viel Handlungsbedarf im Kinderrechtebereich besteht.....

Artikel 6:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.


Am 2. November 2005 stand in der Tiroler Tageszeitung über einen versuchten Brandanschlag auf ein Imster Wohnhaus zu lesen:

Laut Angaben des mutmaßlichen Täters holte er vom Garagenabstellplatz seines Wohnortes einen Kanister mit zehn Liter Diesel und verschüttete den Inhalt an den Hauswänden, auf den Fensterbrettern und vor allem im Eingangsbereich des Hauses. Im Haus hielten sich zu dieser Zeit 33 türkische bzw. türkischstämmige Personen auf, die Mehrzahl davon Kinder.

Am 8. November 2005 ist in der Tiroler Tageszeitung im Rahmen der Diskussion um das projektierte Telfer Minarett folgendes zu lesen:

[Bürgermeister] Opperer kennt auch die Schattenseiten seiner konsequenten Haltung: "Ich habe ein SMS bekommen, in dem mir jemand gedroht hat, mein Haus anzuzünden." Auch E-Mails mit Inhalten wie "dann erschieß' ich dich" seien schon aufgetaucht. Tun werde er nichts dagegen, meinte der Bürgermeister, schließlich sei alles anonym gewesen. Von derartigen Praktiken distanzierten sich am Montag auch die Gegner des Minaretts, die mit 2400 Unterschriften im Rathaus vorstellig wurden.

Diese zwei Zitate zeigen, dass in Tirol lebende Kinder (vermutliche 14 Kinder des Imster Wohnhauses und auch das Kind vom Telfer Bürgermeister Opperer) durch den Verbrennungstod mit ausländerfeindlichem Hintergrund bedroht sind.

Frage an die Republik Österreich:

Wie gedenkt Österreich als Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention das Überleben und die Entwicklung DIESER 15 Kinder in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten????

Markierungen 05

In der Aktionswoche vor dem Kinderrechtetag, also vom 14. bis 20. November 05 werden die Markierungsaktionen von den Gruppen und Klassen vor Ort durchgeführt.

Im Rahmen von angemeldeten Kinderfreundeaktionen werden österreichweit folgende Markeirungen vorgenommen:

Projektionen (sichtbar)
Kinder projizieren Kinderrechte-Schriftzüge an Fassaden

Gemälde (sichtbar)
Kinder malen ihre Rechte auf den Boden

Plakatwände (sichtbar)
Kinder besprayen Wände mit ihren Rechten

Audio (hörbar)
Kinder machen Lärm um die Kinderrechte

Mehr dazu:
http://www.kinderfreunde.at/index.php?action=Lesen&Article_ID=8907

Bei diesen vier Kategorien ist jedoch das Internet als Öffentlicher Raum noch nicht enthalten. Aus diesem Grund wird sich das Kinderfreunde-Projekt Cin Ali Lernklub - Bibliothek mit einem eigenen, themenbezogenen Markierungsprojekt hier betätigen.

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