2. Markierungstag, 14. November 2005: Artikel 2
Artikel 2:
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Recht und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind unanbhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion der politischen onder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Dieser Diskriminierungsschutz und Bestrafungsschutz von Kindern wird gerade an Schulen und in Medien aber auch von Politikern oft mit Füßen getreten.
Zwei Beispiele:
Im Rahmen eines offiziellen Integrationstreffens in einer Tiroler Bezirkshauptstadt wird ein Schuldirektor und Stadtpolitiker gefragt, welche Schülergruppe bei der schulischen Integration am meisten Probleme verursache. Er antwortete, dass dies "NUR die Türken" seien. Hier wurde von offizieller stadtpolitischer und bildungspolitischer Seite ein Pauschalurteil über alle Kinder an dieser Schule, deren Eltern in der Türkei geboren wurden ausgesprochen. Kinder wurden somit verbal für den Geburtsort ihrer Eltern abgestraft.
In der selben Bezirkshauptstadt lehnt das mit öffentlichen Geldern geförderte örtlichen Familien-Kompetenz-Zentrum kategorisch ab, überaus notwendige Angebote für türkischstämmige Eltern ins Programm aufzunehmen, "da wir zuerst unsere eigenen Familien" ansprechen wollen. Argument: wenn die "türkischen" dorthin kämen , dann würden die "einheimischen" Familien fern bleiben. Dieser Grundsatz wurde ebenfalls im Rahmen einer offiziellen Integrationsveranstaltung von der daraufhin angesprochenen Integrationskoordinatorin in Anwesenheit der offiziellen Vertreter des Integrationsleitbild-Erstellungsteams bestätigt. Damit wurden wieder Kleinkinder von Eltern die in der Türkei geboren wurden massiv diskriminiert - pikanterweise von einer offiziellen Integrationspolitikerin.
Wo sind die geeigneten Maßnahmen der Republik, die diese Kinder vor Diskriminierung und verbaler Abstrafung wegen der Herkunft ihrer Eltern schützen?????
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Recht und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind unanbhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion der politischen onder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Dieser Diskriminierungsschutz und Bestrafungsschutz von Kindern wird gerade an Schulen und in Medien aber auch von Politikern oft mit Füßen getreten.
Zwei Beispiele:
Im Rahmen eines offiziellen Integrationstreffens in einer Tiroler Bezirkshauptstadt wird ein Schuldirektor und Stadtpolitiker gefragt, welche Schülergruppe bei der schulischen Integration am meisten Probleme verursache. Er antwortete, dass dies "NUR die Türken" seien. Hier wurde von offizieller stadtpolitischer und bildungspolitischer Seite ein Pauschalurteil über alle Kinder an dieser Schule, deren Eltern in der Türkei geboren wurden ausgesprochen. Kinder wurden somit verbal für den Geburtsort ihrer Eltern abgestraft.
In der selben Bezirkshauptstadt lehnt das mit öffentlichen Geldern geförderte örtlichen Familien-Kompetenz-Zentrum kategorisch ab, überaus notwendige Angebote für türkischstämmige Eltern ins Programm aufzunehmen, "da wir zuerst unsere eigenen Familien" ansprechen wollen. Argument: wenn die "türkischen" dorthin kämen , dann würden die "einheimischen" Familien fern bleiben. Dieser Grundsatz wurde ebenfalls im Rahmen einer offiziellen Integrationsveranstaltung von der daraufhin angesprochenen Integrationskoordinatorin in Anwesenheit der offiziellen Vertreter des Integrationsleitbild-Erstellungsteams bestätigt. Damit wurden wieder Kleinkinder von Eltern die in der Türkei geboren wurden massiv diskriminiert - pikanterweise von einer offiziellen Integrationspolitikerin.
Wo sind die geeigneten Maßnahmen der Republik, die diese Kinder vor Diskriminierung und verbaler Abstrafung wegen der Herkunft ihrer Eltern schützen?????
CinAli - 14. Nov, 07:40
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